Update: Corona-Regeln

Corona-Regeln zum 01. Oktober 2022

Wir richten uns nach dem vom Bundestag verabschiedeten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(Corona-ArbSchV). Dieser neue Rechtsrahmen gilt vom 01.10.22 bis 07.04.23. Ziel der Neuregelungen
ist es, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern.
Unterteilt wird in mögliche Maßnahmen der Länder und weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr
der Gesundheitslage. Hierzu siehe bitte Schaubild auf Seite 3.
 

Masken
Im HBZ Brackwede gilt ab dem 01.10.22 eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Eine Ausnahme bildet der Arbeitsplatz, da hier davon ausgegangen wird, dass der Mindestabstand von
1,5m eingehalten werden kann. Das HBZ stellt den Mitarbeitern kostenlos Masken zur Verfügung, die
Teilnehmer müssen sich diese selbst mitbringen (entweder FFP2- oder OP-Maske)
Kontaktbeschränkungen
Bitte auf den Mindestabstand von 1,5 m achten.
Bitte betriebsbedingte Personenkontakte und somit Versammlungen vermeiden.

Testen
Eine Testpflicht besteht nicht.
Allerdings befürworten wir unbedingt einen Test, beim ersten Auftreten von Krankheitsanzeichen. Das
HBZ stellt Mitarbeitern und Teilnehmern bei Krankheitssymptomen einen Schnelltest zur Verfügung.

Rauchen
Das Rauchen ist auf dem ausgewiesenen Außengelände entsprechend der
Nichtraucherschutzverordnung möglich.

Quarantäne
Die Quarantänezeit liegt nach wie vor bei 10 Tagen mit der Möglichkeit, sich nach 5 Tagen frei zu
testen. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein
PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.

(Stand: 28.09.2022)

Wir freuen uns auf Sie. Bleiben Sie gesund!

Ihr HBZ-Team

 

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