Neue Ausbildungsverordnungen ab August 2026

Anpassung an die aktuellen Anforderungen auf dem Bau

Zum 01.08.2026 treten bundesweit die neuen Ausbildungsverordnungen für die Bauberufe in Kraft. Für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gelten ab diesem Zeitpunkt automatisch die neuen Regelungen. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse im 2. und 3. Lehrjahr werden weiterhin nach der bisherigen Ausbildungsordnung fortgeführt.

Die Ausbildungsinhalte wurden umfassend modernisiert und an aktuelle technische, digitale und nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen angepasst. Zudem wird in den dreijährigen Ausbildungsberufen künftig eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt: Der erste Prüfungsteil findet bereits im vierten Ausbildungshalbjahr statt und fließt mit 40 % in das Gesamtergebnis ein.

Auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU bzw. ÜBA) wurde neu strukturiert. Künftig sind in zweijährigen Ausbildungsberufen 24 Wochen und in dreijährigen Ausbildungsberufen 30 Wochen verpflichtend vorgesehen. Ergänzend können freiwillige Wahlwochen zur betrieblichen Spezialisierung genutzt werden.

Weiterführende Informationen sowie Verlinkungen zu den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Unterweisungsplänen finden Sie hier:

BIBB - Berufsinstitut für Berufsbildung: Berufesuche

HPI - Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik: Unterweisungspläne nach Berufen

ANSPRECHPARTNER/-IN

Porträt Falk-Torben Handt

Falk-Torben Handt

Bereichsleiter überbetr. Ausbildung
Straßenbauermeister

Telefon: 0521 94284-28
falk-torben.handt(at)hbz.de