Coronavirus

Informationen aus aktuellem Anlass

 

Corona-Regeln im HBZ
Stand: 07.02.2023, zum 01. Februar 2023

 

Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31.01.2023 gänzlich aus.

„Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.“

 

Auf einen Blick:

Bei einem positiven Corona-Test gilt es zu unterscheiden, ob man Symptome hat oder nicht:

  1. Wenn man typische Erkältungs-/Corona-Symptome hat, dann bitte zum Arzt gehen und eine Krankmeldung (AU) einholen und beim Arbeitgeber melden.
  2. Wenn man keine Symptome hat, dann bitte eine medizinische oder FFP2-Maske tragen und Abstand zu Kollegen*innen halten.

 

 

Grundsätzlich gilt die AHA+L -Formel; sie schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!

A - Abstand halten

H - Hygiene beachten

A - Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung

L - Lüften: regelmäßig und gründlich

 

„Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

 

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen getroffen werden. Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen.“

 

„Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.

Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.“

 

Das HBZ Brackwede stellt seinen Mitarbeitenden kostenlos Masken zur Verfügung, die Teilnehmenden und Besucher*innen müssen sich diese selbst mitbringen.

 

Impfen

Bitte überprüfen Sie Ihren Impfschutz selbstständig. Nach 3 Monaten wird eine Booster-Impfung empfohlen. „Ohne Auffrischungsimpfung verfällt der Impfnachweis also neun Monate nach der Grundimmunisierung.“ Der Genesenenstatus gilt für 3 Monate. Der Arbeitgeber ermöglicht es den Arbeitnehmern*innen, sich währen der Arbeitszeit impfen zu lassen. 

Weitere Informationen unter:

https://www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie [25.01.2023]