Sie haben einen Auszubildenden
Zunächst einmal müssen Sie einen Berufsausbildungs- vertrag mit Ihrem Auszubildenden schliessen. Diesen bekommen Sie in gedruckter Form bei Ihrer Kreishand- werkerschaft.
Diesen Vertrag reichen Sie zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung (gemäß §64 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sofern der Auszubildende minderjährig ist) bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft ein und schicken auch eine Kopie an das HBZ Brackwede. Einen Berechtigungs- schein für diese Untersuchung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Verträge von Auszubildenden, die bei Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von den Eltern mit zu unterzeichnen.
Bei Verkürzung der Ausbildungszeit ist eine Fotokopie des Abschlußzeugnisses der zuletzt besuchten weiter- bildenden Schule mit einzureichen. Das gleiche trifft auch bei Anrechnung des Berufsgrundschuljahres oder der Berufsfachschule zu.
Die Anmeldung zur Berufsschule ist vom Ausbildungs- betrieb vorzunehmen; dieses ist auch online möglich.
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