HBZ Brackwede – Fachbereich Bau e.V.
Meister-BAföG
Teilnehmer in Meisterlehrgängen erhalten (für Meister-BAföG-Anträge ab dem 01.07.2009) folgende Förderungsbedingungen vom Staat:
- 30,5 % Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungs-
gebühren bei Voll- und Teilzeitkursen. - 69,5 % der Lehrgangskosten als Darlehen.
- monatl. Höchstbetrag von 675 € für Alleinstehende
(=229 € Zuschuss + 446 € Darlehen). - monatl. Höchstbetrag von 890 € bei Verheirateten
(= 229 € Zuschuss + 661 € Darlehen). - zus. Kinderzuschläge von 210 € pro Monat und Kind
(= 105 € Zuschuss + 105 € Darlehen). - Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung
für Alleinerziehende um monatlich zusätzlich 113 €. - Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt:
- 675 € für Alleinstehenden ohne Kind
- 885 € für Alleinstehenden mit einem Kind
- 890 € für Verheiratete
- 1.110 € für Verheiratete mit einem Kind
- 1.310 € für Verheiratete mit zwei Kindern
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